Weiterbildung Gebäudeenergieberater/in (HWK) für Meister/-innen im Handwerk (Bau- und Ausbaubereich) sowie staatl. geprüfte Techniker/-innen mit beruflicher Grundqualifikation gemäß § 88 GEG
Zielgruppe und Voraussetzung
Sie müssen über folgende zwei Qualifikationen verfügen und diese nachweisen:
1. Berufliche Grundqualifikation
Alle Personen, die über einen Abschluss oder eine Ausbildung verfügen, die unter §88 Gebäudeenergiegesetz fallen, verfügen automatisch über die erforderliche berufliche Grundqualifikation. Das sind beispielsweise:
- Handwerksmeister/innen aus den Bau- und Ausbaugewerken
- Techniker aus den Bau- und Ausbaugewerken
- Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik
Bitte beachten Sie, dass im Gesetz nur in Ausnahmefällen Berufserfahrung als Gleichwertigkeit anerkannt wird – prinzipiell zählt der reine Abschluss! Wenn Sie sich unsicher sind, weil z. B. Ihr Studiengang oder Ihre Techniker-Ausbildung nicht explizit genannt ist, dann empfehlen wir Ihnen dringend, dies von DENA (Deutsche Energie-Agentur) prüfen zu lassen. Hierzu registrieren Sie sich als Energieberater/in und laden Ihre Zeugnisse/Urkunden hoch. Fügen Sie noch ein Schreiben bei, dass Sie um Prüfung der beruflichen Grundqualifikation nach §88 GEG bitten.
Personen, die nicht hierunter fallen und dementsprechend nicht über die berufliche Grundqualifikation verfügen, können sich dennoch zum/zur Energieberater/in weiterbilden. Hierfür wurde der alternative Zugang über die sog. Qualifikationsprüfung „Energieberatung für Wohngebäude“ des BAfA geschaffen. Wir bieten diese Qualifikationsprüfung allerdings aktuell nicht mehr am WBZU an.
Wichtig: Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zu den Qualifikationen, die Sie nachweisen müssen, wenn Sie sich bei DENA als Energieberater/-in registrieren möchten! Bitte entnehmen Sie ggf. vorab detaillierte Informationen § 88 GEG. Wenn Sie unsicher sind oder Hilfe benötigen, rufen Sie uns gerne an.
2. Zusatzqualifikation
Neben der beruflichen Grundqualifikation müssen Sie über eine Zusatzqualifikation verfügen. Die Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung Gebäudeenergieberater/in (HWK) ist diese Zusatzqualifikation. Das bedeutet, Sie erlangen bei uns lediglich die benötigte Zusatzqualifikation. Es ändert nichts an Ihrem Status bezüglich der beruflichen Grundqualifikation – wer diese nicht erfüllt, erfüllt sie auch nach unserer Weiterbildung nicht!