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Gebäudeenergieberater/in (HWK)

Werden Sie zum Lotsen für energieeffiziente Gebäude!

Die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater/in (HWK) am WBZU macht Sie zum Spezialisten für das energieeffiziente Gebäude. Entwickeln Sie ganzheitliche und individuelle Lösungen für Bauherren in Neu- und Bestandsbauten und weisen Sie Immobilienbesitzern den besten Weg durch den Förderdschungel für Gebäudesanierungen. Dabei haben Sie stets die Umwelt und Nachhaltigkeit im Blick. In unserem Weiterbildungsgang Gebäudeenergieberatung erlangen Sie das notwendige Fachwissen und die entsprechende Qualifikation. Profitieren Sie von der geschützten Titelbezeichnung Gebäudeenergieberater/in (HWK) als besonderes Qualitätssiegel.

Das WBZU ist als zertifizierter Weiterbildungsträger bei der Deutschen Energie Agentur DENA und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen BAFA registriert. Nach abgeschlossener Weiterbildung und erfolgreich abgelegter Prüfung beantragen Sie die Registrierung als Energieberater/in für Wohngebäude bei der DENA.

Für die Weiterbildung Energieberatung gibt es verschiedene Kurse mit einem unterschiedlichen Umfang, die sich nach dem höchsten Bildungsabschluss (entweder Meisterbrief/Technik-Abschluss oder Hochschulstudium) richten:

Weiterbildung Gebäudeenergieberater/in (HWK) für Meister/-innen im Handwerk (Bau- und Ausbaubereich) sowie staatl. geprüfte Techniker/-innen mit beruflicher Grundqualifikation gemäß § 88 GEG

Zielgruppe und Voraussetzung
Sie müssen über folgende zwei Qualifikationen verfügen und diese nachweisen:

1. Berufliche Grundqualifikation
Alle Personen, die über einen Abschluss oder eine Ausbildung verfügen, die unter §88 Gebäudeenergiegesetz fallen, verfügen automatisch über die erforderliche berufliche Grundqualifikation. Das sind beispielsweise:

  • Handwerksmeister/innen aus den Bau- und Ausbaugewerken
  • Techniker aus den Bau- und Ausbaugewerken
  • Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik

Bitte beachten Sie, dass im Gesetz nur in Ausnahmefällen Berufserfahrung als Gleichwertigkeit anerkannt wird – prinzipiell zählt der reine Abschluss! Wenn Sie sich unsicher sind, weil z. B. Ihr Studiengang oder Ihre Techniker-Ausbildung nicht explizit genannt ist, dann empfehlen wir Ihnen dringend, dies von DENA (Deutsche Energie-Agentur) prüfen zu lassen. Hierzu registrieren Sie sich als Energieberater/in und laden Ihre Zeugnisse/Urkunden hoch. Fügen Sie noch ein Schreiben bei, dass Sie um Prüfung der beruflichen Grundqualifikation nach §88 GEG bitten.

Personen, die nicht hierunter fallen und dementsprechend nicht über die berufliche Grundqualifikation verfügen, können sich dennoch zum/zur Energieberater/in weiterbilden. Hierfür wurde der alternative Zugang über die sog. Qualifikationsprüfung „Energieberatung für Wohngebäude“ des BAfA geschaffen. Wir bieten diese Qualifikationsprüfung allerdings aktuell nicht mehr am WBZU an.

Wichtig: Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zu den Qualifikationen, die Sie nachweisen müssen, wenn Sie sich bei DENA als Energieberater/-in registrieren möchten! Bitte entnehmen Sie ggf. vorab detaillierte Informationen § 88 GEG. Wenn Sie unsicher sind oder Hilfe benötigen, rufen Sie uns gerne an.

2. Zusatzqualifikation
Neben der beruflichen Grundqualifikation müssen Sie über eine Zusatzqualifikation verfügen. Die Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung Gebäudeenergieberater/in (HWK) ist diese Zusatzqualifikation. Das bedeutet, Sie erlangen bei uns lediglich die benötigte Zusatzqualifikation. Es ändert nichts an Ihrem Status bezüglich der beruflichen Grundqualifikation – wer diese nicht erfüllt, erfüllt sie auch nach unserer Weiterbildung nicht!

Inhalt und Rahmenlehrplan

Die Weiterbildung erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan im Umfang von 240 Unterrichtseinheiten (UE). Der fachpraktische Anteil beträgt davon rund 70 UE.

Bauwerke und Baukonstruktionen
  • Baustoffkunde
  • Baukonstruktion
  • Umweltschutz und Baustoffrecycling
Bauphysikalische Anforderungen    
  • Wärmeschutz
  • Feuchteschutz
  • Schallschutz
  • Brandschutz
Technische Anlagen
  • Energie- und Umwelttechnik
  • Anlagentechnik – Heizung
  • Anlagentechnik – Raumlufttechnik
  • Anlagentechnik – Beleuchtungstechnik/Elektrotechnik
  • Anlagentechnik – Erneuerbare Energien
Modernisierungsplanung, rechtliche Grundlagen und Anwendung
  • Anforderungen und Nachweise
  • Luftdichtheitsmessung mit Blower-Door und Thermographie
  • Anwendungs- und Umsetzungsfragen
  • Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand anwenden
  • Gebäude und technische Anlagen aufnehmen und für die bauphysikalische Beurteilung dokumentieren
  • Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung und mitgeltender Normen durchführen können
  • Konzept zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudebestandes entwickeln und darstellen
  • Kosten-Nutzenrechnung der geplanten Modernisierungsmaßnahme aufstellen
  • Entsorgungskonzept für die geplante Modernisierungsmaßnahme aufstellen
  • Rechtliche Bestimmungen für das Bauen im Bestand bei der Modernisierungsplanung berücksichtigen
  • Sanierung denkmalgeschützter Gebäude planen und umsetzen
  • Ausschreibung erstellen und vergeben; Qualitätssicherung im Rahmen der Baubegleitung durchführen

Weiterbildung Energieberater/in für Personen mit Hochschulabschluss gemäß §88 GEG

Sie möchten als Energieberater für Wohngebäude tätig werden, und verfügen über einen Hochschulabschluss gem. §88 GEG? Dann benötigen Sie eine Weiterbildung im Umfang von mind. 120 Unterrichtseinheiten (UE). Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben im sog. DENA-Regelheft, welches die Bedingungen regelt, um eine Eintragung auf der Energie-Effizienz-Expertenliste zu erhalten.

Zielgruppe und Voraussetzung
Sie müssen über folgende zwei Qualifikationen verfügen und diese nachweisen:

1. Berufliche Grundqualifikation
Alle Personen, die über einen Hochschulabschluss verfügen, die unter §88 Gebäudeenergiegesetz fallen, verfügen automatisch über die erforderliche berufliche Grundqualifikation. Das sind beispielsweise:

  • Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik

Wenn Sie sich unsicher sind, weil z. B. Ihr Studiengang nicht explizit genannt ist, dann empfehlen wir Ihnen dringend, dies von DENA (Deutsche Energie-Agentur) prüfen zu lassen. Hierzu registrieren Sie sich als Energieberater/in und laden Ihre Zeugnisse hoch. Für Hochschulabsolventen gibt es ein Formular, dass Sie von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und ebenfalls hochladen müssen.

2. Zusatzqualifikation
Neben der beruflichen Grundqualifikation müssen Sie über eine Zusatzqualifikation verfügen. Die Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung Gebäudeenergieberater/in (HWK) ist diese Zusatzqualifikation. Das bedeutet, Sie erlangen bei uns lediglich die benötigte Zusatzqualifikation. Es ändert nichts an Ihrem Status bezüglich der beruflichen Grundqualifikation – wer diese nicht erfüllt, erfüllt sie auch nach unserer Weiterbildung nicht!

Inhalt und Module

Die Weiterbildung speziell für Hochschulabsolventen umfasst 120 UE und ist modular aufgebaut. Diese setzt sich zusammen aus:

1. dem Basismodul Wohngebäude WG und Nichtwohngebäude NWG im Umfang von 80 UE sowie anschließend

2. dem Vertiefungsmodul Wohngebäude (WG) im Umfang von 40 UE ODER dem Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (NWG) im Umfang von 80 UE

Grundsätzlich empfiehlt es sich, zuerst das Vertiefungsmodul Wohngebäude zu absolvieren. Wenn Sie jedoch schon wissen, dass Sie Ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf Nichtwohngebäude legen möchten, können Sie auch direkt das Vertiefungsmodul NWG belegen.

Mit dem Basismodul und Vertiefungsmodul WG erfüllen Sie die Mindestanforderungen nach DENA-Vorgaben (siehe DENA-Regelheft). Es handelt sich hierbei um einen rein theoretisch-technischen Kurs ohne Praxiseinheiten.

Inhalte Basismodul
  • Rechtliche Grundlagen
  • Bestandsaufnahme und Dokumentation
  • Beurteilung der Gebäudehülle
  • Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
  • Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung
  • keine Themen im Basismodul (Beleuchtung und Belichtungssysteme)
  • Strom aus erneuerbaren Energien
  • Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise
  • Beratung, Planung und Umsetzung