Sie möchten als Energieberater für Wohngebäude tätig werden, verfügen aber nicht über die berufliche Grundqualifikation nach §88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)? Für Sie wurde ein alternativer Zugang über die Qualifikationsprüfung Energieberatung für Wohngebäude des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) geschaffen.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick und die wichtigsten Informationen.
Grundlage ist §88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Alle Personen mit dem höchsten Bildungsabschluss aus einem Bereich, der nicht dort aufgeführt ist, können sich nur über den Quereinsteig zum/zur Energieberater/in weiterbilden. Beispielsweise gilt dies für Gesellen im Bau- und Ausbaugewerbe.
Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir dringend folgende Vorgehensweise:
Sie registrieren sich als Energieberater/in bei der BAFA und laden dort Ihre Zeugnisse hoch. Das BAFA prüft diese Unterlagen und wird Ihnen eine Rückmeldung geben. Entweder bestätigt Ihnen das BAFA, dass Sie mit Ihrer Ausbildung §88 GEG erfüllen und über die berufliche Grundqualifikation verfügen oder nicht.
Sie verfügen über die berufliche Grundqualifikation nach §88 GEG?
Sie nehmen an der Weiterbildung Gebäudeenergieberater/in (HWK) teil und legen die Fortbildungsprüfung nach HWK-Ordnung ("HWK-Prüfung") ab. Hier geht es zur Anmeldung - Sie werden weitergeleitet.
Sie verfügen nicht über die berufliche Grundqualifikation nach §88 GEG?
Für Sie ist der Quereinstieg über die BAFA Qualifikationsprüfung vorgesehen.
Bitte beachten Sie die Angaben unten unter dem Punkt "Bewerbung". Wir haben pro Gebäudeenergieberater-Kurs sechs Plätze für Quereinsteiger zur Verfügung. Die folgenden Informationen zum Aufbau der Quereinsteiger-Weiterbildung Gebäudeenergieberatung beziehen sich auf das WBZU.
1. Sie nehmen an der Weiterbildung Gebäudeenergieberater/in (HWK) im Umfang von 240 Unterrichtseinheiten teil (= Regelkurs). Es ist nicht möglich, Inhalte auszulassen.
2. Nach dem Regelkurs Sie das Modul Vertiefung für Quereinsteiger im Umfang von 30 Unterrichtseinheiten
Diese Vertiefung findet an den zwei auf den Regelkurs folgenden Wochenenden, ebenfalls freitags und samstags zu den gleichen Unterrichtszeiten ausschließlich in Präsenz statt.
In der Vertiefung werden Sie auf die schriftliche Prüfung vorbereitet und intensiv bei der Erstellung ihrer Projektarbeit (individueller Sanierungsfahrplan) betreut.
3. Sie nehmen an den Prüfungen teil
Die schriftliche Prüfung findet an einem Freitagvormittag von 9.30-12.30 Uhr am WBZU statt. Sie erstellen einen Projektbericht (individuellen Sanierungsfahrplan) von einem Objekt Ihrer Wahl. Dieses wird vom BAFA auf Förderfähigkeit geprüft. Wenn Ihr iSFP förderfähig ist, sind Sie zum Fachgespräch zugelassen. Dieses findet ebenfalls an einem Freitagvormittag im WBZU statt.
Somit ergibt sich für Quereinsteiger/innen eine Summe von 270 UE (240 UE Weiterbildung Gebäudeenergieberater plus 30 UE Vertiefung).
Zwingende Voraussetzungen für eine Teilnahme sind ein technisches Grundverständnis, gute bis sehr gute mathematische Fähigkeiten sowie idealerweise vorhandene Kenntnisse der Bauphysik. Ihnen sollte bewusst sein, dass ein hohes Maß an Motivation, Fleiß und Zeit erforderlich ist. Um das hohe Niveau der Energieberatung zu gewährleisten, ist die Prüfung sehr anspruchsvoll. Planen Sie daher einen entsprechenden Zeitaufwand für Vorbereitung und Lerneinheiten ein.
Quereinsteiger/innen (= alle Personen ohne berufliche Grundqualifikation nach §88 GEG) sind nach bestandener BAFA Qualifikationsprüfung zu folgendem berechtigt:
Sie können
1. sich für das Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) anmelden
2. sich in der Energie-Effizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) des Bundes (DENA) registrieren lassen (Antrag hierfür wird beim BAFA gestellt)
3. Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen (seit dem 1.7.2021)
Bitte beachten Sie dazu das Regelheft zur EEE-Liste der DENA (Seite 44 Punkt 28.1.)
Sie sind nicht berechtigt, Energieausweise auszustellen und die BEG-Effizienzhausförderung beantragen. Das Ausstellen von Energieausweisen ist nur Personen vorbehalten, die die berufliche Grundqualifikation nach §88 GEG erfüllen. Um dies für Quereinsteiger/innen zu öffnen, müsste das Gesetz geändert werden. Wir bitten dringend um Beachtung!
(Stand 09/2022)
Die Qualifikationsprüfung besteht aus drei Teilen - einer schriftlichen Prüfung, einem Projektbericht (iSFP) und dem Fachgespräch. Im Fachgespräch stellen Sie Ihren iSFP vor (Simulation Kundengespräch), anschließend folgt eine Fragerunde. Dauer des Fachgepsrächs ca. 30 Minuten.
Erst nach der Vertiefung findet die schriftliche Qualifikationsprüfung statt. Wenn Sie diese bestanden haben, müssen Sie Ihre Projektarbeit (individueller Sanierungsfahrplan anhand eines eigens gewählten Objektes) erstellen und abgeben. Die Projektarbeit erstellen Sie in enger Zusammenarbeit mit den Dozenten in der Vertiefung. Ihre Projektarbeiten werden dann von den Dozenten geprüft - wenn alles in Ordnung ist, schicken wir die Projektarbeiten an das BAfA. Dort werden die Projektarbeiten ebenfalls geprüft. Wenn es keine Beanstandungen gibt die Nachbesserungen erforderlich machen, werden Sie zum Fachgespräch eingeladen. Beim Fachgespräch stellen Sie Ihre Projektarbeit vor. Nach dem bestandenen Fachgespräch bekommen Sie von uns das Zertifikat und haben die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.
Wichtig: Sie können jeden Teil der Qualifikationsprüfung (schriftlich, Projektarbeit und Fachgespräch) nur einmal wiederholen. Beim erneuten Nichtbestehen müssen Sie das Vertiefungsmodul Wohngebäude im Umfang von 40 UE belegen und alle Teile der Qualifikationsprüfung erneut ablegen.
Der nächste Kurs (Nr. 11) findet vom 27.01.2023 bis 15.04.2023 statt. Anschließend folgt die Prüfungsphase, welche sich bis Ende August erstreckt.
Pro Kurs können wir sechs Plätze für Quereinsteiger anbieten. Die Plätze werde in einem Bewerbungsverfahren vergeben, die Bewerbungsfrist für Kurs 11 endet am 30.11.2022.
Wenn Sie sich für einen Platz interessieren, führen wir zunächst mit Ihnen ein telefonisches Beratungsgespräch durch.
Zudem benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen (nach dem Beratungsgespräch):
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen werden diese in einem internen Verfahren geprüft. Anschließend werden die Plätze in Abstimmung mit den Dozenten vergeben. Sie erhalten von uns umgehend eine Zu- oder Absage.
Im Fall einer Absage gilt diese nur für das WBZU. Sie können sich gerne um einen Platz bei einem anderen Weiterbildungsträger bewerben, der auch die Qualifikationsprüfung anbietet.
Wir prüfen derzeit auch die Einführung eines Eignungstest.
Frau Manja Feurle
0731 1425 7523
m.feurle <at> hwk-ulm.de
Die Zulassung zum Energieberater/in erfolgt nicht durch das WBZU. Wir bieten Ihnen nur die Mglichkeit an, sich als solcher weiterzubilden. Bei jeglichen Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte direkt an das BAFA, bestenfalls vor Anmeldung/Beginn der Weiterbildung. Bei Unsicherheiten, ob Sie §88 GEG erfüllen, empfehlen wir, dies vorab vom BAFA prüfen zu lassen. Hierzu registrieren Sie sich als Energieberater/in und laden die entsprechenden Zeugnisse hoch.
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1880
Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Siehe auch Informationsseite des BAFA und der Bundesstelle für Energieeffizienz
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